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                Date: 2000-10-17
                 
                 
                DE: ECHELON ward angezeigt
                
                 
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      Grüne EU-Abgeordnete erstattet Strafanzeige  
Ilka Schröder, Mitglied des Europäischen Parlaments,  
erstattete am heutigen Montag um 10.00 Uhr beim  
Generalbundesanwalt, bei der Staatsanwaltschaft Traunstein  
und bei der Staatsanwaltschaft Berlin Anzeige gegen  
Echelon. Die Anzeige erging gegen "unbekannte  
Tatverdächtige insbesondere aus den USA und  
Großbritannien sowie ggf. der deutschen Bundesregierung  
wegen Betrieb und Tolerierung des Spionagesystems  
ECHELON".  
 
Schröder beruft sich dabei auf Berichte von Duncan  
Campbell, Florian Rötzer und Antje Endell in der DUD. Den  
juristischen Hebel setzt sie beim Generalbundesanwalt bei  
seiner Zuständigkeit für die Verfolgung bestimmter Verstöße  
gegen das Patent-, Gebrauchsmuster- und  
Halbleiterschutzgesetz an. Schröder vermutet in ihrer  
Strafanzeige, die Telepolis vorliegt, dass "diese Vorschriften  
durch die beschriebene Wirtschaftsspionage-Tätigkeit der  
Tatverdächtigen offenbar verletzt" werden. Die örtliche  
Zuständigkeit der anderen Staatsanwaltschaften geht aus  
dem Tatort hervor. Die Staatsanwaltschaft Traunstein ist  
zuständig für Bad Aibling, Berlin zuständig für die vom  
Ausland aus organisierten Straftaten gegen Bundesbürger.  
Dabei nennt Schröder die NSA-Abhöranlagen in Fort Meade,  
Menwith Hill und Morwenstow.  
 
Die Abhörtätigkeiten begründeten den Veracht, dass gegen  
die Regelungen des Patent-, Gebrauchsmuster- und  
Halbleiterschutzgesetzes verstossen werde. Außerdem  
werde die "Vertraulichkeit des Wortes" nach § 201 StGB  
verletzt. Daten werden ausgespäht, das Briefgeheimnis  
gegebenenfalls verlezt, was gegen die Paragrafen 202 und  
202a des StGB verstößt. Zudem würden fremde Betriebs-  
und Geschäftsgeheimnisse mit technischen Mitteln verwertet  
- Paragraf 17 UWG, wobei das deutsche Strafrecht nach  
Paragraf 20 UWG wohl auch auf eine im Ausland begangene  
Tat anwendbar ist.  
 
Auch für die Bundesregierung selbst könnte sich eine  
strafrechtliche Verantwortlichkeit ergeben, wenn sie ihrer  
Schutzpflicht zugunsten deutscher Staatsangehöriger und  
Unternehmen nicht enstprechend nachgekommen ist -  
"indem sie in gebotener Intensität bei den Regierungen der  
Betreiberstaaten auf Unterlassung der Überwachung hätte  
drängen sollen". Dies erfolgt aus den Grundgesetzartikel 2  
(informationelles Selbstbestimmungsrecht) und 10  
(Fernemeldefreiheit). 
 
Mehr 
<http://www.heise.de/tp/deutsch/special/ech/6998/1.html> 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-10-17 
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