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                Date: 2000-10-24
                 
                 
                UK: Ueberwachung am Arbeitsplatz
                
                 
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      Britisches Gesetz erweitert Überwachungsrechte der  
Arbeitgeber | Kritiker warnen vor Eingriffen in die Privatsphäre 
 
Großbritannien rüstet sich in diesen Tagen für einen harten  
Rechtsstreit in der Arbeitswelt. 
 
Dabei dreht sich alles um die Frage, wie weit Arbeitgeber ihre  
Angestellten im digitalen Zeitalter überwachen und  
beobachten dürfen. Angeheizt wird die Auseinandersetzung  
um Privatsphäre und Geschäftsinteressen durch ein  
unternehmerfreundliches Gesetz, das am Dienstag in Kraft  
treten soll. Die neue Regelung erweitert die Überwachungs-  
und Kontrollrechte der Chefetage erheblich und dürfte daher  
den seit längerem anhaltenden Streit in eine neue Runde  
schicken. 
 
Kampf um Privatsphäre Damit werden auf die britischen  
Anwälte einige Gerichtsfälle zukommen, bei denen geklärt  
werden muss, wie privat eine E-Mail oder ein Anruf am  
Arbeitsplatz sein darf. Sicher ist, dass viele Mitarbeiter im  
Laufe des Tages eine ganze Menge Dinge sagen und  
schreiben, die ihr Boss nicht unbedingt wissen sollte. Dies  
fängt bei spöttischen Bemerkungen am Telefon an und geht  
bis zu Bewerbungs-E-Mails, Gewerkschaftsschreiben und  
elektronischer Post, die Details über Krankheiten und  
Sexualleben enthält. 
 
In dem international mit großem Interesse verfolgten  
britischen Rechtsstreit stehen einander zwei Lager  
gegenüber: das der Gewerkschafter und Anti- 
Überwachungsgruppen und das der Unternehmer. Dabei  
meinen viele Firmenchefs, dass ein großzügiger Zugriff auf  
das Kommunikationssystem für die reibungslose Arbeit ihrer  
Betriebe unbedingt nötig sei. Nur auf diese Weise könnten  
Computerviren bekämpft oder geschäftliche E-Mails  
beantwortet werden, wenn ein Mitarbeiter krank sei, heißt es.  
 
Nach Angaben des Arbeitsrechtsexperten James Davies ist  
mit der Neuregelung der Geschäftspraktiken künftig  
beispielweise die Überwachung von E-Mails und Telefonaten  
auch ohne ein beiderseitiges Einverständnis möglich. "Eine  
Sekretärin hat bisher illegal gehandelt, wenn sie die E-Mails  
ihres Chefs ohne Einverständnis des Absenders gecheckt  
hat." Das werde nun anders, erklärte Davies. 
 
Mehr 
<http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=45947> 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-10-24 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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