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                Date: 2001-12-30
                 
                 
                CCC: 18C3 Revisited
                
                 
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      Auf dem 18. Chaos Communication Congress diskutierten Hacker und  
Datenschutzexperten die Folgen der Antiterror-Gesetze - das  
Sicherheitsgesetz III zeichnet sich schon ab. 
 
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Viel war im Zusammenhang mit dem zweiten Antiterror-Paket aus dem  
Bundesinnenministerium sowie ähnlich gestrickten Machwerken weltweit  
bereits vom endgültigen Ende der Privatsphäre sowie der Geburt eines  
neuen, internationalen Polizeistaats die Rede. Doch Datenschutzexperten  
sind sich uneinig über die konkreten Auswirkungen der mit heißer Nadel  
gestrickten Gesetze: "Es hätte noch schlimmer kommen können", glaubt der  
Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka. Der  
Datenschutzchef der Deutschen Telekom denkt dagegen laut über die  
Klärung aktueller Streitfragen um Verbindungs- und Nutzungsdaten durch das  
Bundesverfassungsgericht nach.  
 
[...] 
 
In Deutschland gab es daher nicht nur grünes Licht für die  
Telekommmunikations-Überwachungsverordnung oder die Neuregelung der  
Abfrage von Verbindungsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden. Mit  
großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag auch wenige Tage vor  
Weihnachten das zweite "Sicherheitspaket" aus dem Hause des  
Innenministers Otto Schily. Durch das umfassende Gesetzeswerk wird  
beispielsweise den Geheimdiensten und dem Bundesverfassungsschutz vom  
1. Januar an die Lizenz zum Schnüffeln bei privaten Unternehmen aus den  
Bereichen Geldverkehr, Luftfahrt und Telekommunikation erteilt.  
 
 
Zivilcourage gegen Schily  
 
 
Zu den Sachverständigen, die bei einer Anhörung im Bundestag heftige Kritik  
gegen den Otto-Katalog vorbrachten, gehörte auch der Berliner  
Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka ( Schily wandelt auf den Spuren  
des Fürsten Metternich). Grundsätzlich geht dem Bürgerrechtsvertreter das  
Maßnahmenpaket trotz einiger Entschärfungen nach wie vor "viel zu weit".  
Überraschend klang in den Hackerohren allerdings seine am gestrigen  
Freitag im orange-plüschigen Vortragssaal des Konferenzzentrums am  
Köllnischen Park vorgebrachte Hoffnung, dass letztlich "alles doch nicht so  
wild wird." In dem Anti-Terrorismus-Gesetz sei nämlich viel "Symbolhaftes"  
drin, und das gesamte Konstrukt könnte sich gar als "große Luftblase"  
entpuppen.  
 
Dunkle Tore seien zwar geöffnet worden, erklärte Garstka den staunenden  
Hackern. So müssten Netzanbieter etwa von Januar an neben bereits  
gespeicherten auch künftige Telekommunikationsdaten herausgeben. Vor  
allem für den Web-Bereich stelle das eine gravierende Veränderung dar, da  
dort gemäß der Teledienste-Datenschutzverordnung (TDDSV)  
beziehungsweise des Teledienstedatenschutzgesetzes ( TDDSG)  
Verbindungs- und Nutzungsdaten bislang nicht zu archivieren seien.  
 
Der jetzt eingeführte Speicherzwang gelte aber nur in einzelnen Fällen, in  
denen die Geheimdienste Bedarf anmelden. Finanzdienstleister seien zudem  
nur zur Kooperation mit den Schlapphüten aufgefordert, aber nicht  
verpflichtet. "Wenn die Privatunternehmen genug Zivilcourage haben und  
sagen: 'Nein, wir geben die Daten nicht raus', ist der Verfassungsschutz am  
Ende."  
 
 
Die Lage etwas anders sieht Thomas Königshofen. Mit einer auch noch so  
mutigen Verweigerungshaltung komme ein Unternehmen nicht weit, führte  
der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Deutschen Telekom aus.  
Persönlich sei er schon mehrfach von Staatsanwälten angegangen und sogar  
wegen Strafvereitelung angeklagt worden.  
 
Besonders schwer im Magen liegt Königshofen die Ausweitung der so  
genannten Zielwahlsuche. Dabei müssen die Netzbetreiber herausfinden, wer  
bei einer zu observierenden Person in den letzten Wochen alles angerufen  
hat. Ein "technisch sehr aufwändiger Prozess", wie der Konzern- 
Datenschützer zu berichten wusste. Da die Aufzeichnungen der Anbieter  
immer von der Kommunikationsquelle und nicht dem -ziel ausgehen,  
müssten wegen eines Beschuldigten dazu sämtliche Verbindungen der rund  
40 Millionen anderen Telekom-Kunden durchgeschaut werden.  
 
[...] 
 
Knackpunkt sind für die Wirtschaft vor allem die hohen Kosten der  
Überwachungshilfsleistungen. "Wir beschäftigen allein fünf Mitarbeiter zur  
Bearbeitung von Anfragen nach § 12 FAG beziehungsweise nun nach § 100g  
StPO nach Verbindungsdaten", erklärte Königshofen. Der Konzernetat werde  
durch derlei Zulieferungen an die Sicherheitsbehörden durch Beträge im  
zweistelligen Millionenbereich belastet. Um diese Kosten, die letztlich auf  
den Kunden umgelegt werden, in den Griff zu bekommen, hat die Telekom  
anfangs auch Rechnungen an Polizeibehörden geschickt. "Sie wurden  
teilweise bezahlt", berichtete Königshofen. Seit zwei regionale Gerichte  
allerdings entschieden hätten, dass eine Entschädigung der Firma nicht  
zusteht, würden sich nun alle Ämter auf diese Schiedssprüche berufen.  
 
 
Gutachten bestätigt Verfassungswidrigkeit der Zielwahlsuche  
 
 
Die Telekom hat daher bei Jürgen Welp, einem renommierten  
Rechtsprofessor an der Universität Münster, ein Gutachten in Auftrag  
gegeben, dessen Ergebnisse jetzt vorliegen. Darin werde bestätigt, so  
Königshofen, dass gerade die Zielwahlsuche in den Verbindungsdaten  
verfassungswidrig sei. Da zu diesem Zweck die Daten unverhältnismäßig  
vieler unbescholtener Bürger ins Visier genommen werden müssten, seien  
die Kollateralschäden zu hoch. Handle es sich bei den meisten Fällen doch  
auch um Betrügereien, nicht etwa um Organisierte Kriminalität oder  
Terrorismus.  
 
Angesichts der Ergebnisse des Gutachtens ist nun allerdings noch die Frage  
offen, wer gegen die Datenschnüffelei klagt. Die eigentlich Betroffenen sind  
nämlich nicht die Telekommunikationsfirmen, sondern die von der  
Datenüberprüfung betroffenen Bürger. Doch die erfahren in der Regel nichts  
davon, weil die Handlanger des Staats zum Schweigen verdonnert sind. "Es  
kann also nur sein, dass wir aufgrund der Kosten mal vors  
Verfassungsgericht ziehen", kündigte der oberste Datenschützer der  
Telekom an 
 
[...] 
 
Angesichts solcher Überlegungen hatte Garstka am Ende der  
Gesprächsrunde denn doch auch noch ein paar der bei den Hackern  
beliebten Gruselszenarien auf Lager. "Das Sicherheitspaket III zeichnet sich  
schon ab", warnte der Berliner Datenschutzbeauftragte. Darin enthalten sein  
könnte etwa der "große Guck-Angriff mit Videokameras im Haus". Falls die  
Gesichtsbiometrie in den Pass Einzug halten würde, könnten solche  
Merkmale aber auch dazu verwendet werden, mit Videokameras große  
Menschenmengen zu scannen. "Da kommen wir in einen  
Überwachungsstaat, wie ihn sich nicht einmal Orwell hat erträumen können."  
[...] 
 
Wirtschaft und Politik befinden sich dagegen im Rahmen des European  
Telecom Standards Institute (ETSI) gerade mitten in dem entgegen gesetzten  
Prozess: Sie legen Abhörstandards für noch gar nicht auf dem Markt  
befindliche Netztechnologien wie UMTS a priori fest  
 
[...] 
 
Mehr 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11456/1.html
                   
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edited by Harkank 
published on: 2001-12-30 
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