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                Date: 2002-02-03
                 
                 
                CH: Versteckte Kameras im Zug
                
                 
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      Beim Zugfahren auf gewissen Schweizer Linien bitte lächeln -  sämtliche  
Fahrgäste werden während der Fahrt gefilmt, die Aufnahem werden eine nicht  
näher bestimmte Zeit gespeichert.  
 
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Nick Lüthi 
Wer im Zug von Morges nach Bière fährt, wird gefilmt. Ein gewisser Stolz ist  
nicht zu überhören, wenn Pierre Gaillard, Direktor des regionalen  
Waadtländer Verkehrsunternehmens BAM (Bière-Apples-Morges), erklärt,  
dass seine Firma 1999 als erste in der Schweiz sämtliche Züge mit  
Videokameras ausgerüstet habe. Damals habe sich mit der Beschaffung von  
neuem Rollmaterial die Frage nach der Sicherheit in den Zügen gestellt; die  
Einführung von Kameras sei sozusagen auf der Hand gelegen, erklärt Gaillard  
gegenüber der WoZ. Von negativen Reaktionen auf diese  
Überwachungsmassnahme will der BAM-Direktor nichts wissen. Im  
Gegenteil: Gerade ältere Leute reagierten positiv auf die Kameras. Das  
Verkehrsunternehmen war so überzeugt vom eigenen Überwachungskonzept,  
dass es ein Jahr nach den Zügen auch noch die grösseren Fahrzeuge seiner  
Busflotte mit Videokameras ausrüstete. 
 
Organisierte Indiskretion Ein Augenschein vor Ort zeigt, dass die BAM längst  
nicht allen Empfehlungen nachkommt, welche die Datenschutzbehörden der  
Schweiz und der BRD für die Videoüberwachung in öffentlichen  
Verkehrsmitteln aufgestellt haben. So werden die Reisenden weder auf dem  
Perron noch beim Einsteigen in den Zug darüber informiert, dass ihre Fahrt  
aufgezeichnet und das Bildmaterial gespeichert wird. Wenn man in einem der  
grün-beigen Wagen sitzt, sieht man zwar die blauen Piktogramme mit dem  
Schriftzug «Surveillance Vidéo» neben den kleinen, schon fast niedlichen  
Kameras. Wo man sich aber im Fall einer Beschwerde hinwenden kann, ist  
nirgends zu erfahren. Laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten  
(EDSB) muss jedoch angegeben werden, «bei wem das Auskunftsrecht  
geltend gemacht werden kann, falls sich dies nicht aus den Umständen  
ergibt». 
 
Die Story im Volltext 
http://www.woz.ch/wozhomepage/5j02/sbbvideo5j02.html
                   
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edited by Harkank 
published on: 2002-02-03 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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