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Date: 2005-12-12

Datenspeicherpflicht: Ein Eurofighter pro Jahr

Nach ersten Schätzungen österreichischer Internet-Provider wird diese Überwachung der Benutzer jährlich 80 bis 120 Millionen Euro kosten. Die Kosten, umgerechnet eine 13. Monatsgebühr, werden Konsumenten und Steuerzahler zu tragen haben. Fest- und Mobiltelefonie erwarten ebenfalls Belastungen im mehrstelligen Millionen Euro Bereich.
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Subject: Datenspeicherpflicht kostet einen Eurofighter pro Jahr
Date: Montag, 12. Dezember 2005 09:31
From: q/uintessenz <office@quintessenz.org>
To: presse@quintessenz.org

Datenspeicherpflicht (Data Retention) kostet einen Eurofighter pro Jahr

Nach ersten Schätzungen österreichischer Internet-Provider wird diese Überwachung der Benutzer jährlich 80 bis 120 Millionen Euro kosten. Die Kosten, umgerechnet eine 13. Monatsgebühr, werden Konsumenten und Steuerzahler zu tragen haben. Fest- und Mobiltelefonie erwarten ebenfalls Belastungen im mehrstelligen Millionen Euro Bereich.

Die Justiz- und Innenminister der EU Staaten sowie die EU Kommission sehen vor, die Verbindungsdaten jeglicher Kommunikation über Telefon, Mobilfunk und Internet aller 450 Millionen Europäer aufzuzeichnen. Dies wird offenlegen, wer mit wem über Festnetz-, Mobil- und Internet-Telefon gesprochen hat, wer wem eine E-Mail geschickt hat, welche Websites ein Nutzer besucht hat und sogar, wo Menschen mit ihren Mobiltelefonen waren.

Telekomunternehmen und Internet-Provider wären gezwungen, alle Verbindungsdaten ihrer Kunden aufzuzeichnen und zu speichern. Polizei und Geheimdienste in ganz Europa hätten Zugriff auf diese Verbindungsdaten. Als Speicherdauer dieser Aufzeichnungen sind bis zu vier Jahre vorgesehen.

Nicht einmal in den USA, wo als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 Bürgerrechte zum Teil empfindlich eingeschränkt wurden, gibt es eine Datenspeicherpflicht (engl. data retention) von Verbindungsdaten. Der US-Kongress hat entsprechende Gesetzesvorhaben mehrfach mit der Begründung abgelehnt, dass eine Vorratsdatenspeicherung zu weit in die Grundrechte eingreife.

Ein breiter gesellschaftlicher Konsens von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Datenschützern bis zur Internet Service Provider Association Austria (Links zu den Stellungnahmen unten) hat sich gegen dieses Vorhaben ausgesprochen.

Folgende Argumente sprechen gegen das geplante Vorhaben der
Vorratsdatenspeicherung:

1. Die Speicherung personenbezogener Verbindungsdaten ist nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt. Artikel 10a des Staatsgrundgesetzes sowie das Datenschutzgesetz 2000 stellen sicher, dass das Fernmeldegeheimnis nicht verletzt werden darf und Ausnahmen nur über richterliche Befehle gemäß bestehender Gesetze zulässig sind.

2. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben:

Da durch eine Speicherung von Verbindungsdaten Straftaten nicht verhindert werden können. Die von der Kommission geforderten Maßnahmen sind trotz ihrer Änderungsvorschläge weder notwendig, noch effektiv. Im Kontrast zu Behauptungen der Notwendigkeit und Effektivität dieser Maßnahme ergibt die einzige bisher durchgeführte Studie keinen Nutzen einer Strafverfolgung durch Vorratsdatenspeicherung. Selbst die European Confederation of Police hat dazu ihre deutlichen Zweifel geäußert. Personen, die ihre Identität verschleiern möchten, können auf eine ganze Reihe von Möglichkeiten wie anonyme Accounts, Pre-Paid-Handies oder öffentliche Internet-Terminals zurückgreifen.

3. Eine Speicherung von Verbindungsdaten birgt ein enormes Risiko, da erst mit den gespeicherten Daten Delikte wie Wirtschaftsspionage möglich werden. Ebenso besteht die Gefahr, dass das Arzt-, Redaktions- und Anwaltsgeheimnis untergraben wird.

4. Sind die Daten einmal gespeichert, kann der Zweck von der in der Direktive geforderten Verwendung gegen Terrorismus oder organisiertes Verbrechen schnell erweitert werden. In aktuellen Entwürfen ist bereits von einer Ausdehnung auf minderschwere Vergehen und Überwachung von Filesharing-Netzen die Rede.

5. Die bereits bestehenden Möglichkeiten der Untersuchung und Verfolgung von Straftaten stellen der Exekutive ausreichende Mittel zur Verfügung. Zudem ist bei diesen Maßnahmen durch richterlichen Befehl der Einsatz klar geregelt.

6. Die Kosten für diese Maßnahme haben alle europäischen Konsumenten zu zahlen. Das würde europaweit zu einer Kostenexplosion bei der Mobil- und Festnetzkommunikation sowie bei Internetdiensten führen. Die Folge wäre eine geringere Nutzung moderner Kommunikationsmittel und damit ein massiver Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Europa.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-24419.html

http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?AngID=1&DocID=405619&StID=203171

http://www.ispa.at/downloads/86dad947a09f_ISPA_Positionspapier_Data-Retention.pdf

http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-24419.html

http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=709&nav=1

http://www.quintessenz.at/data_retention/

http://wiki.dataretentionisnosolution.com/

-- Quintessenz - Verein zur Wiederherstellung der Bürgerrechte im
Informationszeitalter http://www.quintessenz.at
-- VIBE!AT - Verein für Internet-Benutzer Österreichs http://www.vibe.at/

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edited by Chris
published on: 2005-12-12
comments to office@quintessenz.at
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