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                Date: 2000-01-23
                 
                 
                DVD-Urteil: Das Wichtigste auf Deutsch
                
                 
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      Für alle, die sich den Originaltext in juristischem US- 
Englisch auf 
 
http://douglas.min.net/~drw/css-auth/legal-
                   
info/granted/granted.html 
 
nicht antun wollen, hier eine kurze Zusammenfassung  
(soweit ich das mit meinen bescheidenen  
juristischen/Englisch-Kenntnissen beurteilen kann): 
 
Begründung für die einstweilige Verfügung ist, daß bei  
komplizierter Rechtslage für jene Seite zu entscheiden ist,  
bei welcher der größere Schaden entstehen würde. Das  
Gericht war der Meinung, daß der DVD-Lobby wirtschaftlicher  
Schaden entsteht, wenn das Programm DeCSS weiterhin auf  
Web-Sites verfügbar ist. Durch das *einstweilige* Entfernen  
von DeCSS von Web-Sites ensteht jedoch kein Schaden. 
 
Hier ist zu beachten, daß mit dieser Entscheidung nicht die  
Sache selbst ausjudiziert ist, sondern es lediglich um eine  
*rasche Entscheidung* wegen einer *einstweiligen*  
Verfügung ging. 
 
Interessant ist auch, daß das Gericht explizit feststellt, daß  
im Sinne der Meinungsfreiheit weiter über DVD etc. diskutiert  
und publiziert werden kann, solange das Trade-Secret  
(Geschäftsgeheimnis) nicht berührt wird. 
 
Weiters wurde vom Gericht die Entfernung von Links auf  
DeCSS-Sites abgelehnt. Links sind also erlaubt. Hier hat die  
DVD-Lobby also verloren. Die Begründung des Gerichts: 
 
- Link-Autoren sind nicht für den Inhalt der Ziel-Site  
verantwortlich - Wenn DeCSS-Sites entfernt werden müssen,  
so ist es nicht notwendig, die Links dorthin auch zu entfernen. 
 
Helmut Wollmersdorfer via 	internetz@vibe.at 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-01-23 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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