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              | Date: 2000-12-14 
 
 Telepolis ueber Cyber-Crime-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 [Die deutsche Fassung des offenen Briefs ist inzwischen auf
 http://www.quintessenz.org verfügbar]
 
 Christiane Schulzki-Haddouti 14.12.2000
 
 Cyberrechtsgruppen bliesen am Mittwoch wieder zum großen Halali
 gegen die geplante Cyberkriminalitäts-Abkommen des Europarats.
 Wie schon mit der letzten veröffentlichten Fassung zeigen sie sich
 auch mit dem neuen Wurf nicht zufrieden. Die Hauptkritik: Das
 Abkommen opfere die individuelle Privatsphäre auf dem Altar der
 Strafverfolgung und verstoße damit gegen die Menschenrechte.
 
 Die Global Internet Liberty Campaign ( GILC), eine internationale
 Koalition aus 30 Cyberrechtsgruppe, kritisiert auch das klandestine
 Vorgehen des Rats, der die Sitzungen grundsätzlich hinter
 verschlossenen Türen abhält und nur auf öffentlichen Druck die
 Entwurfsfassungen publiziert.
 
 Zu den Unterzeichnern des Protestbriefs gehören unter anderem
 neben der American Civil Liberties Union ( ACLU) und EPIC, aus
 dem deutschsprachigen Raum nur drei Organisationen: Der deutsche
 FITUG-Verein sowie Quintessenz und der Verein für Internet-
 Benutzer aus Österreich. Das ehemals aktive "Forum
 InformatikerInnen für gesellschaftliche Verantwortung und Frieden" (
 FIfF) äußerte sich zu dem Abkommen bislang nicht. Im FifF-Umfeld
 spekuliert man derzeit übrigens sogar über eine Auflösung des
 Vereins.
 
 Das Abkommen liegt mittlerweile in der 24. Fassung vor, die nächste
 soll im Januar erscheinen ( Der Europarat bastelt weiter am
 Abkommen über Cyberkriminalität). Die derzeitige Fassung zeichnet
 sich vor allem durch eine Reihe neu hinzugekommener
 Ausnahmeregelungen aus. Dass sich die Verhandlungspartner
 inzwischen nicht mehr ganz grün sind, zeigt die Entfernung von
 Artikel 37,2. Er erlaubte den Unterzeichnerstaaten nur ein geringes
 Maß an Flexibilität bei der Umsetzung des Abkommens. Zudem
 können sie bei "politischen" Straftaten die gegenseitige Rechtshilfe
 verweigern.
 
 Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit
 
 Ein Staat kann auch verlangen zu erfahren, was mit den an ein
 anderes Land transferierten Daten letztendlich passiert. Damit
 erkennt der Europarat auch die unterschiedlichen
 Rechtsstaatsniveaus in den Unterzeichnerstaaten an. Allerdings, so
 kritisiert GILC, werden den Staaten keine Verhaltensmaßnahmen
 auferlegt. Ob Datenschutzmaßnahmen eingehalten werden oder
 nicht, spielt deshalb für die Rechtshilfe keine Rolle. GILC fordert
 daher ein fest definiertes Mindestmaß an Datenschutz sowie ein
 durchgängige Regelungen in der Strafverfolgung zum Schutz von
 Bürgerrechten.´
 
 Mehr
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4486/1.html
 
 
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2000-12-14
 comments to office@quintessenz.at
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