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              | Date: 2001-06-23 
 
 Cybercrime: Letzte Runde steht bevor-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 [Eine ausführliche Analyse der tatsächlichen Änderungen im
 Vertrag erscheint Montag früh in FutureZone, Telepolis und c't]
 
 Der strafrechtliche Lenkungsausschuss des Europarats
 verabschiedet den Vertragsentwurf und nimmt auch extremistische
 Äußerungen in den Straftatsbestand auf
 
 http://press.coe.int/press2/press.asp?B=30,0,0,0,0&M=http://press.coe.int/cp/2001/456a(2001).htm
 
 Das "Europäische Komitee zur Verbrechensproblematik" (CDPC)
 des Europarats hat den umstrittenen Entwurf für eine Konvention
 gegen Cybercrime am Donnerstagabend in seiner endgültigen
 Form angenommen. Mit dem Segen des Lenkungsausschusses,
 der die Gestaltung des ersten internationalen Vertrags zur
 Bekämpfung der Computer- und Netzkriminalität selbst vor vier
 Jahren angeregt und ein "Expertenkomitee Verbrechen im
 Cyberspace" (PC-CY) mit seiner Ausarbeitung beauftragt hatte,
 muss das umfassende und fast 30 Mal überarbeitete Vertragswerk
 nun im Frühherbst nur noch das Ministerkomitee des
 Staatenbundes passieren.
 
 Da das von Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten besetzte
 CDPC eng mit der Ministerrunde zusammenarbeitet, stehen dem
 Konstrukt kaum noch Hindernisse im Wege. Die Konvention dürfte
 somit schon bald als erste internationale Vereinbarung der fast 50
 potenziellen Unterzeichnerstaaten in die Geschichte eingehen, die
 eine stattliche Reihe computerbezogener Verbrechen strafbar
 macht und die Jagd auf Cybergangster durch internationale
 Rechtshilfevereinbarungen vereinfachen soll.
 
 Behandelt werden in dem Dokument (27. Version) hauptsächlich
 Verstöße gegen das Urheberrecht, der Austausch von
 Kinderpornografie sowie die sogenannte Hackerkriminalität. Im
 letzten Moment haben sich die Regierungsrepräsentanten des
 CDPC zudem noch während ihr jüngsten Verhandlungsrunde darauf
 geeinigt, auch die Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher
 Äußerungen in den breiten Straftatenkatalog aufzunehmen ( Soll
 illegales Hosting ein Verbrechen werden?).
 
 Dazu haben die Komitee-Mitglieder ein Zusatzprotokoll erstellt, das
 Ende des Monats zusammen mit der definitiven Abschlussversion
 des Abkommens veröffentlicht werden soll. Einzelne Delegationen
  allen voran die der Vereinigten Staaten, die wie Kanada, Japan
 und Südafrika mit dem Europarat locker assoziiert und seit
 längerem an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt sind  hatten
 bis zum Schluss Widerspruch gegen eine derartige "Beschneidung
 der Meinungsfreiheit" eingelegt.
 
 Cybercrime-Bekämpfung versus Menschenrechte
 
 Bei Datenschützern, Bürgerrechtsorganisationen,
 Wirtschaftsverbänden sowie Parlamentariern ist die Konvention
 insgesamt höchst umstritten. Kritik hat vor allem die weite Reihe
 an Vorkehrungen zur Ermächtigung der Strafverfolger ausgelöst,
 mit denen die den Vertrag unterzeichnenden Länder das Abhören
 von Netzkommunikation in Echtzeit, die Vorratsspeicherung der
 mitgeschnittenen Verbindungsdaten sowie die Beschlagnahmung
 von Computern verdächtiger Nutzer ermöglichen sollen ( Fette
 Bugs im Cybercrime-Abkommen).
 
 Mehr
 http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/7951/1.html
 
 
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 Taeglich frische IT-Nachrichten
 http://futurezone.orf.at
 
 
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 edited by Harkank
 published on: 2001-06-23
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