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              | Date: 2001-10-04 
 
 AT: Kripo will E-Mails ueberwachen-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
 
 Will Leiter der Kriminalpolizei | TK-Überwachungsverordnung lässt
 aber auf sich warten | Verhandlungen mit Netzbetreibern
 kompliziert | Verkehrsministerium: Tritt erst Anfang 2002 in Kraft |
 Wenn nicht später
 
 Die österreichische Telekommunikation-Überwachungsverordnung
 [ÜVO] sollte eigentlich schon im September oder Oktober in Kraft
 treten.
 
 Angesichts "all der nach wie vor ungeklärten Punkte" wird
 allerdings zwischen den zuständigen Stellen aus Verkehrs-, Innen-
 und Justizressort unter Einbindung der Betreiber noch weiter
 verhandelt, hieß es jetzt aus dem Verkehrsministerium.
 
 Als Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung wird nun der
 Jahresbeginn 2002 anvisiert. Wenn sich die Gespräche allerdings
 "langwierig gestalten", sei auch dieser Termin fraglich.
 
 Die geplante österreichische Überwachungsverordnung wurde im
 Februar dieses Jahres erstmals vorgestellt. Neue Abhörverordnung
 für Österreich
 
 Knackpunkt der Gespräche mit den Netzbetreibern dürften die
 Kosten für die Installation der Abhörschnittstellen nach dem
 Standard ETSI ES 201 671 sein, die die Betreiber tragen sollen.
 
 Gerade wegen der Unwilligkeit der Betreiber, das kostspielige
 Equipmet freiwillig zu installieren, drängt die österreichische
 Exekutive nach einer gesetzlichen Regelung zur Einrichtung von
 Schnittstellen, mit denen auf richterlichen Auftrag auch Gespräche
 überwacht werden können.
 
 "Die Kriminalpolizei braucht das Instrument", erklärte Herwig
 Haidinger, Leiter der Kriminalpolizei, im Gespräch mit der APA.
 
 Ausweitung auf E-Mails angeregt
 
 Bedenken bezüglich eines Eingriffs in Persönlichkeitsrechte
 versucht Haidinger zu zerstreuen: "Das Sicherheitspolizeigesetz
 sagt klipp und klar: Das Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt."
 
 Eine Telefonüberwachung werde nur auf Grund eines richterlichen
 Beschlusses - gefasst in einem Dreiersenat - und nur für einen
 genau definierten Zeitraum angesetzt. Sie umfasse lediglich jene
 Gesprächsinhalte und begleitenden Daten, die jedem Betreiber
 ohnehin vorliegen würden.
 
 Der Kripo-Chef kann sich zudem vorstellen, eine entsprechende
 Verordnung auch auf den E-Mailverkehr auszudehnen: "Von der
 Eingriffsintensität ist es dasselbe. Nur in dem einen Fall sprechen
 Sie, im anderen Fall verkehren Sie schriftlich", sagte Haidinger.
 
 Mehr mit links
 http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=85451
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 edited by Harkank
 published on: 2001-10-04
 comments to office@quintessenz.at
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